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Bewertung des Gesetzentwurfs zum Notfallgesetz

Am 17. Juli 2024 hat das Kabinett den Entwurf eines „Gesetzes zur Notfallversorgung (Notfallgesetz)“ beschlossen. Am 9. Oktober fand die erste Lesung im Bundestag statt. Der bisherige Entwurf folgt im Wesentlichen den Vorschlägen der Regierungskommission in ihrer 4. Stellungnahme, deren Bewertung hier nachgelesen werden kann.

Wir haben uns aber auch den Gesetzentwurf angesehen und bewertet. Warum er keine wirkliche Verbesserung für die Patient:innen bringt, sondern bestehende schlechte Strukturen und Finanzierungsformen noch verfestigt und was es stattdessen für eine bedarfsgerechte Notfallversorgung bräuchte, erläutern wir darin detailliert:

Bewertung Gesetzentwurf Notfallgesetz