Das „Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz“ (KHVVG) trat am 12. Dezember 2024 in Kraft. Seine Umsetzung umfasst aber mehrere Schritte, die sich über mindestens zwei Jahre erstrecken werden. So müssen u.a. die Landeskrankenhausgesetze geändert und entsprechende Krankenhauspläne aufgestellt werden. Außerdem müssen noch drei Rechtsverordnungen zum Transformationsfonds, den neuen Leistungsgruppen und Qualitätskriterien und den Mindestvorhaltezahlen mit Zustimmung des Bundesrates auf den Weg gebraucht werden. Davon wird nicht unwesentlich abhängen, welche konkreten Auswirkungen die Reform auf die Krankenhausversorgung haben wird.
Die vollständigen Termine und Fristen, die im KHVVG enthalten sind, haben wir hier nach Themen gegliedert gesammelt: