Bedarfsgerechte Finanzierung und Krankenhausplanung statt Etikettenschwindel und Abrissbirne
Am 15. April 2024 hat das Bundesgesundheitsministerium einen Referentenentwurf für die geplante Krankenhausreform, euphemistisch als “Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz” bezeichnet, vorgelegt. Die von Lauterbach angekündigte – und dringend notwendige – „drastische Entökonomisierung“ wird durch die Umsetzung dieses Entwurfs nicht zustande kommen. Wir erläutert in unserem Positionspapier, warum: